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Stand: August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Objektservice Brenke, Inhaber Klaus Brenke, In der Hüll 25, 57518 Betzdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über Objektservice-, Reinigungs-, Gartenpflege-, Winterdienst-, Entrümpelungs- und Betreuungsleistungen. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Leistungsbeschreibungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart.

3. Leistungsumfang

Art, Umfang, Ausführungsort und Termin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen. Leistungen, für die eine besondere behördliche Erlaubnis oder Fachqualifikation erforderlich ist, werden nur angeboten, wenn die Voraussetzungen vorliegen oder ein geeigneter Fachbetrieb beauftragt wurde.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ermöglicht rechtzeitig den Zugang zum Objekt, stellt vereinbarte Schlüssel oder Zugangscodes bereit und informiert über erkennbare Gefahren, empfindliche Flächen, Leitungen, Schadstoffe, geschützte Pflanzen oder Tiere sowie sonstige Besonderheiten. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

5. Entrümpelung und Entsorgung

Der Kunde versichert, zur Verfügung über die zu räumenden Gegenstände berechtigt zu sein. Gefährliche Stoffe, Sondermüll, Asbest, Chemikalien und unbekannte Flüssigkeiten sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Werden solche Stoffe erst bei der Arbeit entdeckt, darf die Leistung bis zur fachgerechten Klärung unterbrochen werden. Entsorgungs- und Fremdkosten werden gemäß Angebot oder gegen Nachweis berechnet.

6. Termine, Wetter und Hindernisse

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Bei ungeeignetem Wetter, höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen oder anderen nicht zu vertretenden Umständen darf ein angemessener Ersatztermin vereinbart werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, soweit sie gesetzlich geschuldet ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abschluss der Leistung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei laufenden Leistungen richtet sich die Abrechnung nach der getroffenen Vereinbarung.

8. Abnahme und Mängel

Der Kunde soll die Leistung nach Fertigstellung prüfen und erkennbare Beanstandungen zeitnah mitteilen, damit eine Nachbesserung ermöglicht wird. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Soll die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich.

11. Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

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